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Urne zu Hause

Wir erfüllen Ihnen einen oft geäusserten Wunsch – die Urnenübergabe an Angehörige zur freien Verfügung, womit Sie Ihre Liebsten in einer Urne zu sich nach Hause nehmen dürfen.
Das Schweizer Gesetz erlaubt die Urnenübergabe an die Hinterbliebenen zur freien Verfügung. Uns als Schweizer Naturbestattungsunternehmen ist es deshalb auch erlaubt, die Aschenkapsel von Bürgerinnen und Bürger aus dem Ausland anzufordern und somit auszuhändigen.

Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt.
– Bertolt Brecht –

Die Urnenübergabe an die Hinterbliebenen

Bei Erhalt überreichen wir Ihnen die Urne der verstorbenen Person. Nach Ihrer persönlichen Trauerzeit besteht die Zusage, die Urnenasche auf unserer Bergwiese ohne zusätzliche Kosten beizusetzen.

Mit Ihrer Willenserklärung oder einem Vorsorgevertrag können wir die Urne aus dem Ausland (z.B. Deutschland und Österreich) zur Bestattung in die Schweiz anfordern.

Hier finden Sie die Vorlage für Ihre Willenserklärung. Füllen Sie diese handschriftlich aus und geben Sie eine Kopie Ihrem Vertrauensarzt oder Person Ihres Vertrauens. Eine weitere Kopie an uns ist empfehlenswert.

Allgemeines

Alles unsere im Angebot stehenden Naturbestattungsformen setzten stets die Feuer-bestattung voraus. Selbstverständlich dürfen Sie Ihren ganz persönlichen Bestattungs-wunsch in unsere Grundangebote mit einbringen.
Das Team von SCHWEIZER NATURBESTATTUNG ermöglicht Ihnen einen würdevollen Abschied, ganz nach Ihrem eigenen Gusto.

Unser motiviertes Team von SCHWEIZER NATURBESTATTUNG berät Sie gerne rund um die Uhr kostenlos. Zögern Sie nicht uns anzurufen oder…

Bestattungsvorsorge

Ihren Hinterbliebenen zu Liebe ist Bestattungsvorsorge auch etwas, an das man zeitig denken sollte. Unser motiviertes Team von SCHWEIZER NATURBESTATTUNG berät Sie gerne rund um die Uhr kostenlos. Zögern Sie nicht uns anzurufen oder kontaktieren Sie uns.

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